Nichtschülerprüfung

Sehr geehrte Interessent*innen an der Nichtschülerprüfung

  • Sie sind bereits seit mehreren Jahren im sozialpädagogischen Bereich tätig?
  • Sie haben Berufs- und Lebenserfahrung in mindestens zwei  sozialpädagogischen Arbeitsfeldern gesammelt und verfügen über fundierte Fachkenntnisse und praktische Handlungskompetenz in diesen Arbeitsfeldern?
  • Sie haben keine entsprechende Ausbildung absolviert, sie haben noch keine Fachschule für Sozialpädagogik besucht?
  • Sie sind es gewohnt, sich selbstständig Wissen anzueignen, können sich gut selbst organisieren und sind frei von Prüfungsangst? Sie können und wollen sich in hohem Maße eigenverantwortlich auf die Prüfungen vorbereiten?

Dann können Sie mit der Nichtschülerprüfung den Abschluss als Erzieher*in erlangen.  
Es handelt sich hierbei um eine externe Prüfung, nicht um eine Ausbildung.
Die Anmeldung erfolgt jeweils im Februar/März eines jeden Jahres und im Januar des Folgejahres erhalten Sie - bei positivem Verlauf der Prüfung - den Abschluss staatlich geprüfte/staatlich geprüfter Erzieherin/Erzieher.

Der Anmeldezeitraum für die Nichtschülerprüfung für das Wintersemester 2025 startet am 11. Februar und endet am 25. März 2025.

Erste Schritte zur Nichtschülerprüfung

  • Im Antragszeitraum müssen Sie Ihren Antrag persönlich und vollständig einreichen.
  • Zur Zulassung vereinbaren (per Mail oder Telefon) Sie zu den genannten Sprechzeiten einen persönlichen VOR-ORT-Termin.
  • Legen Sie bitte alle geforderten Nachweise entweder im Original zur Einsicht oder als beglaubigte Kopie vor.

Unterlagen für das Anmeldegespräch:

  • Meldebescheinigung über Wohnsitz im Land Berlin seit mind. 12 Monaten oder Nachweis über eine derzeit in Berlin ausgeübte Berufstätigkeit
  • aktuelles berufsbezogenes ärztliches Gesundheitszeugnis (am Beginn der Bewerbungsfrist nicht älter als zwei Monate)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelles Lichtbild
  • alle Nachweise Ihrer schulischen und beruflichen Vorbildung
  • alle Nachweise Ihrer beruflichen Tätigkeit in (zwei) verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern von Erzieher*innen - außer bei Vorlage eines Hochschulabschlusses in einem einschlägigen Berufsfeld
  • Nachweis Ihrer individuellen Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung

Während des Anmeldegesprächs erhalten Sie das erforderliche Formular zur Beantragung eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes. Diesen reichen Sie zeitnah bei der Prüfungsvorsitzenden ein.